Pflegeerlaubnis
Tageseltern benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis), wenn sie mehr als 5 Stunden wöchentlich Kinder betreuen.
Diese wird vom Jugendamt auf Antrag und nach Feststellung der Eignung der Person erteilt.
Kriterien der Eignung laut SGB VIII:
- eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt
- gesundheitliche Unbedenklichkeit
- persönliche und fachliche Kompetenz
- räumliche Voraussetzungen
Mit der Erlaubnis dürfen bis zu fünf Kinder von einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut werden.
Voraussetzungen:
- die Eignungsfeststellung
- eine Qualifizierung in der Kindertagespflege
- ein Hausbesuch/Beratungsgespräch
- ein Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen
- ein polizeiliches Führungszeugnis (nur mit dem dazugehörigen Formular beantragen, das bekommen Sie direkt von Ihrem Jugendamt)
- Gesundheitsbescheinigung
- jährliche Fortbildungen von mind. 15 Unterrichtseinheiten