Pflegeerlaubnis
Tageseltern benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis), wenn sie mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate Kinder betreuen.
Diese wird vom Jugendamt auf Antrag und nach Feststellung der Eignung der Person erteilt.
Kriterien der Eignung laut SGB VIII:
- eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung
- Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern
- ein liebevoller Kontakt und Verzicht auf Gewalt
- gesundheitliche Unbedenklichkeit
- persönliche und fachliche Kompetenz
- räumliche Voraussetzungen
Mit der Erlaubnis dürfen bis zu fünf Kinder von einer Tagespflegeperson im eigenen Haushalt, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Eltern betreut werden.
Voraussetzungen:
- die Feststellung der Geeignetheit
- eine Qualifizierung in der Kindertagespflege
- ein Hausbesuch/Beratunggesrpäch
- ein Erste-Hilfe-Kurs bei Kindernotfällen
- ein polizeiliches Führungszeugnis (Stadt Konstanz)
- ein polizeiliches Führungszeugnis (Kreis Konstanz)
- Gesundheitsbescheinigung
- jährliche Fortbildungen von mind. 15 Unterrichtseinheiten