Kindertagespflegekosten


Die Kindertagespflege ist gemäß

§ 23,24 des Sozialgesetzbuches eine öffentlich geförderte Betreuungsform.

Hierfür ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu stellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übernahme der Kosten möglich.



Die Kostenbeiträge können Sie der Tabelle des Jugendamtes entnehmen.

Die Kosten für eine Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson für privat zahlende Eltern werden nach Absprache geregelt.