
Formulare und Infos für abgebende Eltern
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege Eltern, deren Kind in Tagespflege betreut wird, können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII stellen. Dieser Antrag kann einkommensabhängig gestellt werden, d.h. das Jugendamt geht in Vorleistung für die Tagespflege und fordert von den Eltern den Kostenbeitrag abhängig vom Familiennettoeinkommen zurück. Der Antrag kann auch einkommensunabhängig gestellt werden. Das Jugenamat geht in Vorleistung und fordert den Gesamtbetrag von den Eltern zurück. Ausnahme: bei Kindern unter 3 Jahren wird die Zuweisung aus Finanzausgleichsmitteln zu den Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung in der Tagespflege berücksichtigt. Formular Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege des Kreisjugendamtes, plus Anlage1 und Anlage 2 und Datenblatt Kostenbeitragstabelle 1.9.2017 bis 31.08.2019 Kreisjugendamt Konstanz (der Tabelle kann der zu erwartende Kostenzuschuss der Eltern abhängig vom Familiennettoeinkommen entnommen werden).
Satzungsauszüge zur Erhebung von Kostenbeiträgen
Nach § 4 des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg /KiTaG) muss jedes Tageskind vor Aufnahme in eine Einrichtung oder in KIndertagespflege ärztlich untersucht werden. |