Formulare und Infos für abgebende Eltern
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege Eltern, deren Kind in Tagespflege betreut wird, können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII stellen. Dieser Antrag kann einkommensabhängig gestellt werden, d.h. das Jugendamt geht in Vorleistung für die Tagespflege und fordert von den Eltern den Kostenbeitrag abhängig vom Familiennettoeinkommen zurück. Der Antrag kann auch einkommensunabhängig gestellt werden. Das Jugenamat geht in Vorleistung und fordert den Gesamtbetrag von den Eltern zurück. Ausnahme: bei Kindern unter 3 Jahren wird die Zuweisung aus Finanzausgleichsmitteln zu den Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung in der Tagespflege berücksichtigt. Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege Anlagen zum Antrag: Anlage Kind und Anlage Eltern und Datenblatt
Kostenbeitragstabelle 1.9.2022 bis 31.8.2024 Kreisjugendamt Konstanz Kostenbeitragstabelle 1.9.2024 bis 31.8.2026 Kreisjugendamt Konstanz (der Tabelle kann der zu erwartende Kostenzuschuss der Eltern abhängig vom Familiennettoeinkommen entnommen werden).
Kostenbeitragstabelle 01.09.2022 bis 31.08.2023 für Radolfzell - Kinder die im Rahmen des Tagesmüttermodell Radolfzell betreut werden (der Tabelle kann der zu erwartende Kostenzuschuss der Eltern abhängig vom Familiennettoeinkommen entnommen werden).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übernahme der Kosten möglich, hierzu reichen Sie bitte folgenden Antrag auf Erlass ein:
Satzungsauszüge zur Erhebung von Kostenbeiträgen
Nach § 4 des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg /KiTaG) muss jedes Tageskind vor Aufnahme in eine Einrichtung oder in KIndertagespflege ärztlich untersucht werden. |