Formulare und Infos für abgebende Eltern
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege Eltern, deren Kind in Tagespflege betreut wird, können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege gem. §§ 23, 24 SGB VIII stellen. Dieser Antrag kann einkommensabhängig gestellt werden, d.h. das Jugendamt geht in Vorleistung für die Tagespflege und fordert von den Eltern den Kostenbeitrag abhängig vom Familiennettoeinkommen zurück. Der Antrag kann auch einkommensunabhängig gestellt werden. Das Jugenamat geht in Vorleistung und fordert den Gesamtbetrag von den Eltern zurück. Ausnahme: bei Kindern unter 3 Jahren wird die Zuweisung aus Finanzausgleichsmitteln zu den Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung in der Tagespflege berücksichtigt. Formular Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege des Kreisjugendamts, plus Anlage1 und Anlage 2 Formular Antrag auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege des Stadtjugendamt Konstanz, plus Anlage Kostenbeitragstabelle Kreisjugendamt (der Tabelle kann der zu erwartende Kostenzuschuss der Eltern abhängig vom Familiennettoeinkommen entnommen werden). Kostenbeitragstabelle Stadtjugendamt
Nach § 4 des Kinderbetreuungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg /KiTaG) muss jedes Tageskind vor Aufnahme in eine Einrichtung oder in KIndertagespflege ärztlich untersucht werden. |